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Christina Stogov, LL.M. (Münster)

Senior Associate
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin
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Christina Stogov arbeitet als Fachanwältin für Arbeitsrecht bei vangard in Berlin. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Begleitung arbeitsrechtlicher Trennungsprozesse, Prozessführung und das Kündigungsrecht. Zudem berät sie bei Fragen zum arbeitsrechtlichen Datenschutz und begleitet Unternehmen in den Bereichen der Digitalisierung der Arbeitswelt und des International Recruitings. Durch Zielstrebigkeit, Leidenschaft und Kreativität erarbeitet sie pragmatische und präzise Lösungen für ihre Mandanten. Auch konfrontative Situationen bringen sie nicht aus der Ruhe, sondern spornen sie an, argumentativ, ausdauernd und empathisch die gefundenen Lösungen für ihre Mandanten durchzusetzen. 

Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch

Schwerpunkte

  • Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse

  • Kündigungsrecht

  • Arbeitsrechtlicher Datenschutz

  • International Recruiting

Karriere

  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2017

  • Rechtsanwältin bei HÄRTING Rechtsanwälte bis 2021

Ausbildung

  • LL.M. Masterstudium „Arbeitsrecht“ an der JurGrad gGmbH, Westfälische Wilhelms-Universität Münster2021

  • Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin, 2017

  • Referendariat am Kammergericht Berlin

  • Erste Juristische Staatsprüfung in Berlin, 2013

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

EuGH-Entscheidung (Rs. C-134/22) vom 13.07.2023

  • Juli 2023
  • Christina Stogov
    Christina Stogov
Führen Fehler des Arbeitgebers bei der Anzeige von Massenentlassungen zur Unwirksamkeit der Kündigung des individuellen Arbeitnehmers? Die heutige EuGH-Entscheidung könnte zu einer Änderung der bisherigen BAG-Rechtsprechung und damit zu möglichen Entlastungen der Arbeitgeber führen.
Blogbeitrag

Do’s und (jede Menge) Don‘ts bei der Anzeige von Massenentlassungen

  • März 2023
  • Christina Stogov
    Christina Stogov
  • Kim Kleinert
    Kim Kleinert
Arbeitgeber, die nicht nur vereinzelte, sondern gleich mehrere Kündigungen aussprechen, sind unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten. Wann diese nicht nur für größere Unternehmen verpflichtend ist und wie man Fehler vermeidet, die kostspielig werden oder sogar zur Unwirksamkeit der Entlassungen führen können, erfahren Sie im Beitrag.
Veranstaltung

Webinar: Die fünf größten Irrtümer zu geistigem Eigentum im arbeitsrechtlichen Kontext

In jedem Unternehmen schaffen Mitarbeiter:innen Leistungsergebnisse, die als geistiges Eigentum (“Intellectual Property”) geschützt sind. Aber nicht immer ist gleich das Unternehmen Inhaber dieser Rechte. Wir stellen die fünf größten Irrtümer dar.
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