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Pia Papke, LL.M. (Bristol)

Mandanten profitieren von Pia Papkes strukturierter Arbeitsweise und ihrem weitreichenden Verständnis des angelsächsischen Raumes. Konsequenterweise liegt ihr Schwerpunkt daher – neben dem Mitbestimmungs- und Tarifrecht – im internationalen Arbeitsrecht. Außerdem zeichnet sich Pia durch umfassende Kenntnisse im Prozessrecht aus. Sie berät stets im Sinne eines fairen Interessenausgleichs und setzt dabei auch auf außergerichtliche Lösungen.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Kollektivarbeitsrecht

  • Internationales Arbeitsrecht

  • Prozessführung

Karriere

  • Referendariat am Oberlandesgericht Celle mit Stationen in der Personalabteilung der DB Fernverkehr AG, bei vangard | Littler und dem Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg, 2020 - 2022

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei vangard | Littler, 2017 - 2022

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung bei dem Oberlandesgericht Celle, 2022

  • Masterstudium (LL.M.) im Bereich Labour Law and Corporate Governance an der University of Bristol, 2020

  • Erste Juristische Staatsprüfung bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht, 2018

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Veröffentlichungen

  • Co-Author, EU Chapter, The Littler International Guide

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

Europäische KI Verordnung

  • März 2024
  • Pia Papke
    Pia Papke
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am 13. März 2024 die sogenannte KI Verordnung („AI Act“) beschlossen. Mit 523 Stimmen votierten die Abgeordneten mehrheitlich für den Entwurf, der tags zuvor im Parlament debattiert wurde. Vorausgegangen waren kontroverse Trilog Verhandlungen, in denen im Dezember ein Kompromiss über die Regulierung erreicht werden konnte. Die EU nimmt für sich selbst eine Vorreiterrolle in Anspruch, um einen weltweiten Standard im Bereich der Regulierung künstlicher Intelligenz zu setzen. Der umfassende AI Act basiert im Grundsatz auf einem Risikobewertungsmodell, der verschiedene Konsequenzen je nach Risikoeinschätzung für Systeme im Bereich künstlicher Intelligenz vorsieht.
Blogbeitrag

Darf der Betriebsrat bei der Nutzung von ChatGPT mitbestimmen? NEIN sagt das Arbeitsgericht Hamburg!

  • Februar 2024
  • Pia Papke
    Pia Papke
  • Ulrike Schulke
    Ulrike Schulke
Künstliche Intelligenz (KI) erleichtert das Arbeitsleben. Es verwundert daher nicht, dass Unternehmen bestrebt sind, die technischen Möglichkeiten von KI, insbesondere mittels ChatGPT, zur Arbeitserleichterung nutzen zu wollen. Damit einher gehen jedoch eine Vielzahl ungelöster Rechtsfragen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Betriebsrat bei der Einführung von ChatGPT mitzubestimmen hat. Wir konnten in diesem Zusammenhang die erste Entscheidung zu dieser Frage vor dem Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16. Januar 2024 – 24 BVGa 1/24) erstreiten.
Blogbeitrag

Lieferkettengesetz - Business and Human Rights

  • März 2021
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
  • Pia Papke
    Pia Papke
Unternehmen müssen künftig genau auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten achten, andernfalls drohen drastische Bußgelder. Nochmals strengere EU-Regeln könnten folgen.
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