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Flexibilisierung der Arbeitszeit

Um eine nachhaltige Zufriedenheit und eine Balance zwischen dem Privatleben der Mitarbeiter sowie den Unternehmensinteressen sicherzustellen, bietet sich regelmäßig die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle an.

 

I. Flexible Arbeitszeitmodelle

Nicht für alle Unternehmen eignet sich die Einführung eines bestimmten Modells, um die Anwesenheit und Arbeitszeit der Mitarbeiter zu überprüfen. Um herauszufinden, welches Modell für das jeweilige Unternehmen passt, sollte zunächst die Situation im Unternehmen analysiert werden. Welche Bedürfnisse bzw. Anforderungen bestehen sowohl auf Unternehmer- als auch Arbeitnehmerseite? Bei der Gewichtung der Bedürfnisse sollten insbesondere die Dauer und Lage der Arbeitszeit sowie der Arbeitsort berücksichtigt werden. Außerdem sollte festgelegt werden, ob der Fokus auf der Erledigung von Aufgaben, Sicherung der Funktionsfähigkeit eines Teams oder auf der Kernarbeitszeit liegen soll. In der Praxis haben sich insbesondere folgende Arbeitszeitmodelle bewährt:

  • Gleitzeit mit Arbeitszeitkonto

  • Vertrauensarbeitszeit

  • Funktionszeit

 

II. Arbeitszeitgesetz

Besonderes Augenmerk sollte auf die gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang gerichtet werden. Es sollte sichergestellt werden, dass diese eingehalten werden. Dabei geht es insbesondere um:

  • Einhaltung Pausenzeiten

  • Einhaltung Höchstarbeitszeiten

  • Einhaltung Ruhezeit

  • Verbot Sonntagsarbeit

  • Nachtarbeitszuschläge

III. Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung eines bestimmten Arbeitszeitmodells erschöpfen sich nicht im Arbeitszeitgesetz, sondern ergeben sich auch aus:

  • Arbeitsvertrag/Ergänzungsvereinbarung

  • Betriebsvereinbarung

  • Policy

 

IV. Betriebsrat 

Die Absprache mit dem Betriebsrat ist unerlässlich, denn das BetrVG spricht diesem Rechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu. Solche umfassen unter anderem:

Mitbestimmungsrecht insbesondere hinsichtlich

  • Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit (inkl. Kernzeit)
    Pausen

  • Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

  • Auskunftsrecht hinsichtlich tatsächlicher Arbeitszeiten

 

V. Kontrolle der Arbeitszeit, insb. bei Remote Working

Arbeitszeiterfassung

  • Insb. bei Arbeitszeitkonten sind die entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine (auch längerfristige) Aufzeichnung zu schaffen.

  • An-/Abmeldepflichten (Pausen?)

 

VI. Unternehmensinteressen

Unabhängig davon, dass flexible Arbeitszeitmodelle für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine Entlastung darstellen können, sollte im Rahmen der Analyse, welches Arbeitszeitmodell das richtige für Ihr Unternehmen ist und welche Bedürfnisse bzw. Anforderungen an dieses zu stellen sind, die Unternehmensinteressen beleuchtet werden. Solche können sein:

  • Meetings

  • Termine

  • Überstunden

  • Schichtarbeit

  • Unternehmenskultur

VII.  Was darüber hinaus noch zu bedenken ist:

Obendrein wird die Bedeutung der Arbeitszeit im Hinblick auf das EuGH Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung deutlich, sodass die Einführung von neuen Arbeitszeitmodellen eine große Zahl von Einzelfragen nach sich zieht. Welche Regelungen für das konkrete Unternehmen richtig sind, ist ganz individuell. Um hier möglichen Fallstricken auszuweichen, empfiehlt sich eine passgenaue und einzelfallorientierte Beratung.

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