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Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag – Wieviel Fortschritt wagt die Ampelkoalition?

Dezember 2021 · Lesedauer: Min

Ein Überblick über die Vorhaben im Arbeitsrecht

Lange haben sie hinter verschlossenen Türen ohne Standleitung zu Medienvertretern zusammengesessen und ausgelotet, wie die erste Ampel-Koalition in der deutschen Nachkriegsgeschichte inhaltlich aussehen soll. Dabei haben die potenziellen Koalitionspartner neben Dauerbrenner-Themen wie Corona, Klimaschutz, Migration, Digitalisierung und vielem anderen auch besprochen und verhandelt, welche Punkte im Bereich der Arbeitswelt in den nächsten vier Jahren in den Fokus genommen werden sollen. Die Vorhaben – so unbestimmt und vage sie auch formuliert sein mögen – gehen hierbei über den im Wahlkampf präsent diskutierten Mindestlohn von zwölf Euro hinaus.

Was steht also drin im Koalitionsvertrag?

Aus- und Weiterbildung

Die Ampel-Koalition hat sich auf einen flächendeckenden Ausbau von Berufsorientierung und Jugendberufsagenturen zusammen mit den Ländern verständigt. Hierdurch und durch die Modernisierung berufsbildender Schulen, soll der Grundstein für qualifiziert ausgebildete Berufseinsteiger, und qualifizierte Weiterbildung gelegt werden. Die Ausbildung soll vorrangig im Betrieb und damit so praxisnah wie möglich erfolgen. Dort wo betriebliche Ausbildungsangebote fehlen, sollen gemeinsam mit den Sozialpartnern außerbetriebliche Angebote geschaffen werden. Finanzielle Hilfen und Unterstützung sollen ausgebaut und möglichst allen zugänglich gemacht werden. Eine exzellente Berufsausbildung soll auch durch die Öffnung der Begabtenförderungswerke des Bundes für berufliche Bildung gesteigert werden, während gleichwertige berufliche Qualifikationen auch für die höheren Karrierewege im öffentlichen Dienst anerkannt werden und diese nicht mehr Studierten vorbehalten sein soll.

Auch die vollqualifizierende Ausbildung und berufliche Weiterbildung für Arbeitslose soll unabhängig von der Dauer gefördert werden. Die Koalition will dem digitalen und demografischen Wandel mit einer nationalen Weiterbildungsstrategie begegnen. Berufliche Aus- und Weiterbildung in Teilzeit soll gefördert und die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik aufeinander abgestimmt werden. Daneben will die neue Regierung durch den Ausbau des Aufstiegs-BaföG und die Einführung des Lebenschancen-BaföG finanzielle Hürden (weiter) abbauen. Eine Bildungs(teil)zeit, wie sie bereits in Österreich möglich ist, ergänzt den Katalog der Maßnahmen für eine attraktive Weiterbildung. Allgemein gilt, dass die Angebote und Möglichkeiten im Rahmen der digitalen Möglichkeiten einfach zugänglich und übersichtlich gestaltet sein sollen.

Arbeitszeit und -ort

Nicht erst die Pandemie hat verdeutlicht, dass die Arbeitswelt sich sichtbar verändert (hat) und Arbeitnehmer sich mehr Flexibilität in Bezug auf die Frage des „Wann“ und „Wo“ der Leistungserbringung wünschen. 

Wenngleich grundsätzlich am 8-Stunden-Tag festgehalten werden soll, soll die Einführung flexiblerer Arbeitszeitmodelle durch Tarifverträge ermöglicht werden. Auch soll es begrenzt möglich sein, kollektiv von den geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur täglichen Höchstarbeitszeit abzuweichen.

Hinsichtlich des „Wie“ und des „Wo“ der Arbeitsleistung soll Home-Office als eine eigenständige Form des mobilen Arbeitens von der bekannten Telearbeit und der Arbeitsstättenverordnung abgegrenzt werden. Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten – welche das sind, bleibt hierbei allerdings offen – sollen einen Anspruch auf Erörterung bzgl. mobilem Arbeiten und Home-Office erhalten. Ein echtes Recht auf Home-Office hat die Koalition damit zwar nicht vorgesehen, allerdings können Arbeitgeber diesem Erörterungsanspruch nur aufgrund betrieblicher Belange widersprechen. Die Flexibilität soll örtlich so umfassend gestaltet werden, dass mobile Arbeit innerhalb der gesamten Europäischen Union unproblematisch möglich ist.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird durch eine einmalige Anpassung von derzeit 9,60 Euro auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Danach obliegt es der unabhängigen Mindestlohnkommission, die weiteren Erhöhungsschritte festzulegen. Die Ampelkoalition nimmt hierbei auf einen Vorschlag der EU-Kommission Bezug, wonach angemessene armutsfeste Mindestlöhne zur Stärkung des Tarifsystems verankert werden sollen. Diese Mindeststandards sieht die Ampelkoalition mit der vereinbarten Erhöhung erfüllt.

Mini- und Midijobs

Im Zusammenhang mit dem neuen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde, soll die Minijob-Grenze (orientiert an 10 Stunden pro Woche) nach Anhebung des Mindestlohns 520 Euro betragen. Gleichzeitig soll die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts auch im Minijob-Bereich verstärkt und verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz-Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Die Midijob-Grenze soll von 1.300 Euro auf 1.600 Euro pro Monat angehoben werden.

Befristungen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere Kettenbefristungen – waren insbesondere der SPD schon immer ein Dorn im Auge. So überrascht es nicht, dass sich – mutmaßlich auf Drängen der SPD – darauf verständigt wurde, im ersten Schritt Haushaltsbefristungen im öffentlichen Dienst abzuschaffen und die Kettenbefristungen mit Sachgrund beim Bund außer in besonderen Einzelfällen auf sechs Jahre beim selben Arbeitgeber zu begrenzen. Ob eine Ausweitung dieser Beschränkungen auch über den öffentlichen Dienst hinaus durchsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Hier dürfte insbesondere die FDP aktuell noch einen anderen Ansatz vertreten. 

Arbeitnehmerüberlassung und Mobilität 

Der Schutz von Leiharbeitnehmer steht ebenfalls im Fokus der neuen Regierung. Sie will den Schutz bei Entsendungen ins Ausland verstärken und gleichzeitig die bürokratischen Hürden abbauen. Saisonarbeiter sollen bereits ab dem ersten Tag krankenversichert sein und die Beschäftigten besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Die Koalitionäre stellen weiter in Aussicht, effektiver bei Verstößen gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz vorzugehen und systematische Verstöße im Bereich der Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung zu ahnden. Die in der Pandemie geschaffene Regelung, nach der auch Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben können, soll nach dem Willen der Ampel-Koalition insbesondere mit Blick auf Geringverdiener überprüft werden. Hier könnte sich eine dauerhafte Regelung andeuten.

Tarifautonomie

Eine gestärkte Tarifautonomie, soll u.a. dabei helfen, dass faire Löhne gezahlt werden und weiter eine Lohnangleichung zwischen Ost und West stattfindet. Der Bund will die Auftragsvergabe künftig davon abhängig machen, ob eine Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche besteht. Um weiterhin auch dem Versuch der Tarifflucht durch Ausgliederung von Betrieben zu begegnen, soll die Fortgeltung der geltenden Tarifverträge sichergestellt werden. § 613a BGB bleibt für die Fälle des Betriebsübergangs unverändert. Die weitere Stärkung der Tarifbindung will die Koalition im Dialog mit den Sozialpartnern erörtern.

Mitbestimmung

Die Koalitionäre wollen die betriebliche Mitbestimmung weiterentwickeln. Betriebsräte sollen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten wollen. Es steht also zu erwarten, dass etwa die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit der virtuellen Betriebsratssitzungen auch zukünftig eröffnet werden soll. Als Pilotprojekt sollen auch die 2022 anstehenden Betriebsratswahlen online durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund steht auch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf dem Prüfstand. Gewerkschaften sollen zeitnah die Möglichkeit eines digitalen Zugangs in die Betriebe erhalten. 

Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung soll als Offizialdelikt die Wichtigkeit der unbeeinflussten Mitwirkung der Arbeitnehmer abbilden. Deutschland nimmt im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung weltweit eine besondere Stellung ein, und soll dies auch weiterhin tun. Missbrauch und Vermeidung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer sollen explizit verhindert werden.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung strebt die Koalition an, dass auch durch eine Umwandlung in eine SE-Gesellschaft die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz nicht mehr vollständig verhindert werden kann. Außerdem soll die Konzernzurechnung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zukünftig von einer faktischen Beherrschung und nicht davon abhängen, ob ein Beherrschungsvertrag oder vollständige Integration besteht.

Digitale Plattformen

Die Koalition erkennt digitale Plattformen als zukünftig wichtigen Bereich der Arbeitswelt und will auch dort gute und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Hierzu soll ein Dialog mit Plattformanbietern, Arbeitern, Selbstständigen und den Sozialpartnern angestrengt und die Umsetzung von EU-weiten Regelungen gefördert werden.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz soll bei Erhaltung des bestehenden Schutzniveaus an die Veränderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Insbesondere soll die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer in den Fokus rücken. Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes soll gerade in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Durch Verbesserung und Verknüpfung von Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Arbeitsmarkt, soll längeres und gesünderes Arbeiten ermöglicht werden.

(Betriebliche) Altersversorgung

Finanzielle Absicherung im Alter ist seit jeher Ausfluss des Sozialstaatsprinzip und damit fest im Grundgesetz verankert. Durch eigene Arbeit soll eine eigenständige Absicherung im Alter möglich sein. Die vorgesehene Stärkung der gesetzlichen Rente mit gleichbleibenden Mindestniveau von 48% und Vermeidung einer Erhöhung des Beitragssatzes wird hierzu aber wie auch die Veränderung der Anlagemöglichkeiten –z.B. durch Einrichtung eines professionell verwalteten Rentenfond – allein nicht ausreichen. Daher ist auch die betriebliche Altersversorgung weiterhin elementarer Bestandteil für ein finanziell abgesichertes Leben im Alter. Die Koalitionäre wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und sie durch die Möglichkeit von Anlageoptionen mit höheren Renditen attraktiver machen.

Dies sind sicherlich Ansätze in die richtige Richtung. Ob es hingegen ausreicht, festzustellen, dass das durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Sozialpartnermodell jetzt auch umgesetzt werden muss, darf jedoch bezweifelt werden. Zu hoch sind die Hürden und Anforderungen, die an diese Möglichkeit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung gestellt werden, was sich nicht zuletzt auch dadurch zeigt, dass seit der Einführung 2017 erst ein solches Sozialpartnermodell nach langen Verhandlungen auf den Weg gebracht werden konnte.

Inklusion

Inklusion soll in allen Bereichen der Gesellschaft vorangetrieben werden. Im Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktintegration von behinderten Menschen. Beachtenswert ist hier, dass eine Ausgleichsabgabe erhoben werden soll, wenn Arbeitgeber trotz Beschäftigungspflicht keine Arbeitnehmer mit Behinderung beschäftigen. Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen sollen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet und Inklusionsunternehmen (auch steuerlich) privilegiert werden.

Ausblick - Wird das auch alles umgesetzt?
An (guten) Ideen und echten Vorhaben der kommenden Regierung mangelt es also nicht. Es bleibt aber abzuwarten, ob, wann und wie eine Umsetzung bei der Fülle der anstehenden Aufgaben (nicht nur im Bereich des Arbeitsrechts) tatsächlich in Angriff genommen wird und gelingt. Sicher hätte an einigen Stellen etwas konkreterer Inhalt gerade auch zum Zeithorizont und zu einzelnen geplanten Schritten gutgetan. Die Unverbindlichkeit des Koalitionsvertrages, der im Bereich des Arbeitsrechts eine deutliche Handschrift der SPD (Arbeitnehmerrechte) aber auch der FDP (etwa im Bereich der Digitalisierung) erkennen lässt, hat aber auch Gutes: Es ist quasi alles möglich!

So bleibt zunächst die Spekulation über einzelne den Parteien wichtige Vorhaben. Relativ sicher dürfte die Erhöhung des Mindestlohns als ein zentrales Wahlversprechen der SPD weit oben auf der Agenda stehen und vermutlich zeitnah umgesetzt werden. Daneben ist sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmersicht sicherlich auch die Umsetzung der in der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse zu neuen flexiblen Arbeitsmodellen und Arbeitszeiten in geregelte Bahnen als wichtiger Schritt hin zu einer neuem moderneren und digitaleren Arbeitswelt zu nennen. Es ist wichtig, dass die guten Ideen und Ansätze, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entwickeln und zu einem großen Teil auch schon leben, für beide Seiten Rechtssicherheit gewinnen. Ob die Pläne zur sozialen Absicherung im Alter vor dem Hintergrund der Finanzierungsprobleme, insbesondere der anhaltenden Niedrigzinsphase umsetzbar sind und erfolgreich sein werden, wird sich vermutlich erst nach einiger Zeit zeigen. Gerade deshalb ist die richtige Ausrichtung aber gerade jetzt schon entscheidend.

Der insoweit unbestimmte Koalitionsvertrag verspricht also Spannung, wann welche Vorhaben der neuen Regierung zur Umsetzung gelangen. Vielleicht bestimmt auch die anhaltende Pandemie zunächst weiterhin das politische Handeln und bedingt somit Verzögerungen in anderen Bereichen. Es dürfte damit auch an den Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein, Ideen, Vorstellungen und Wünsche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entwickeln und voranzutreiben. Dass dies – zum Teil auch ohne Initiative des Gesetzgebers – möglich ist, hat sich vielerorts und wiederholt gerade auch zuletzt in den Zeiten der Corona-Krise gezeigt. 

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