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Ulrike Schulke

Senior Associate
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main
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Als Rechtsanwältin bei vangard in Frankfurt arbeitet Ulrike Schulke vor allem in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, Individualarbeitsrecht und an den Schnittstellen zum Sozialrecht. Sie setzt sich leidenschaftlich für ihre Mandanten ein, vermeidet aber den Streit um des Streitens Willen. Durch ihre ausgeglichene, aber auch direkte Art führt sie ihre Mandanten stets zu einer einvernehmlichen Lösung. Umwege geht sie nur in ihrer Freizeit, wenn sie mit ihrem VW-Bus die Länder Europas entdeckt.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Betriebliches Mitbestimmungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Individualarbeitsrecht

  • Kündigungsrecht

  • Restrukturierungen

  • Sozialrecht

Karriere

  • Rechtsanwältin bei Kliemt.Arbeitsrecht bis 2018

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2018

  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2014

Ausbildung

  • Zweite juristische Staatsprüfung in Hessen, 2014

  • Referendariat am Landgericht Limburg a.d. Lahn mit Stationen u.a. im Bereich Personalgrundsatzfragen eines weltweit agierenden deutschen Großkonzerns

  • Erste juristische Staatsprüfung im Freistaat Thüringen, 2012

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena (Schwerpunkt »Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht«), Teilnahme am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts

Ulrike Schulke gehört zu »Deutschlands besten Anwälten« im Arbeitsrecht

Handelsblatt/Best Lawyers, 2021–2023

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

Wachstumschancengesetz

  • März 2024
  • Ulrike Schulke
    Ulrike Schulke
Der Bundesrat hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt: Damit hat am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz nach langem Ringen die letzte Hürde genommen. Es beinhaltet zahlreiche Steueränderungen für Unternehmen, darunter auch eine wichtige Änderung bei der Besteuerung von Abfindungen. Anders als bisher, müssen Arbeitgeber ab 2025 bei der Auszahlung von Abfindungen die Fünftelregelung nicht mehr anwenden.
Veranstaltung

Webinar-Reihe: Arbeitsrecht – Teil 2: Die verhaltensbedingte Kündigung

In der zweiten Ausgabe der arbeitsrechtlichen Webinar-Reihe von Talent-Placement beschäftigen sich Dr. Christopher Weuthen und Ulrike Schulke mit allen Themen rund um Kündigungen aufgrund von Fehlverhalten.
Blogbeitrag

Darf der Betriebsrat bei der Nutzung von ChatGPT mitbestimmen? NEIN sagt das Arbeitsgericht Hamburg!

  • Februar 2024
  • Pia Papke
    Pia Papke
  • Ulrike Schulke
    Ulrike Schulke
Künstliche Intelligenz (KI) erleichtert das Arbeitsleben. Es verwundert daher nicht, dass Unternehmen bestrebt sind, die technischen Möglichkeiten von KI, insbesondere mittels ChatGPT, zur Arbeitserleichterung nutzen zu wollen. Damit einher gehen jedoch eine Vielzahl ungelöster Rechtsfragen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Betriebsrat bei der Einführung von ChatGPT mitzubestimmen hat. Wir konnten in diesem Zusammenhang die erste Entscheidung zu dieser Frage vor dem Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16. Januar 2024 – 24 BVGa 1/24) erstreiten.
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