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Christoph Kaul

Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, Düsseldorf
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Christoph Kaul ist leidenschaftlicher Teamplayer. Als Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator am Standort Düsseldorf berät er in allen Fragen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Besonnen, empathisch und zielstrebig arbeitet er stets an der besten Lösung für seine Mandanten. Sportlicher Ehrgeiz treibt den Mannschaftssportler und Trainer an. Wirtschaftliche, pragmatische und lösungsorientierte Beratung mit Blick über den Tellerrand liegt ihm am Herzen.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Vertragsgestaltung

  • Betriebsverfassungsrecht 

  • Trennungsmanagement

  • Konfliktmanagement

  • Wirtschaftsmediation

Karriere

  • Wirtschaftsmediator seit 2020

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2019

  • Zulassung als Rechtsanwalt in Düsseldorf, 2016

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter im arbeitsrechtlichen Dezernat von CMS am Standort Köln, 2010-2015

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Gesellschaft für Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Managementschulung in Köln, 2005-2010

Ausbildung

  • Promotionsvorhaben an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Ulrich Preis

  • Zweite juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW

  • Referendariat am Oberlandesgericht Köln

  • Weitere Stationen des Referendariats u.a. bei CMS in Köln, dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und bei Herrn Dr. Jan-Marco Luczak (MdB und damals stv. Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz)

  • Erste juristische Staatsprüfung in Köln

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht

Veröffentlichungen

  • „Anwalt, Mediator, Moderator – mehr als „nur“ Jurist im Arbeitsrecht“, JuS 9/2021, Karriere-Special „Als Jurist im Arbeitsrecht“

  • „Die Flutkatastrophe und das Arbeitsrecht (Teil 2)“, AnwZert ArbR 16/2021 Anm. 3.

  • „Die Flutkatastrophe und das Arbeitsrecht (Teil 1)“, AnwZert ArbR 16/2021 Anm. 2.

  • „Aktuelles zum Arbeitsrecht“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 3, 2020, S. 30 ff.

  • „Arbeit auf Abruf“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 2, 2020, S. 32 ff.

  • „Änderung bestehender Arbeitsverträge – Nichts muss bleiben wie vereinbart“, Februar 2020 Legal Tribune Online

  • „Arbeitszeiterfassung – was Arbeitgeber wirklich tun müssen“, Die Wirtschaftsprüfung (IDW Verlag) Heft 23, Seite 1292 ff.

  • „Verbote genau abwägen“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 6, 2019, S. 34 ff. 

  • „Urlaub: Wann, wie und wieviel?“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 5, 2019, S. 32 ff. 

  • „Vorsicht bei Befristungen“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 2, 2019, S. 32

  • „Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge“, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, S. 27 f.

  • „Die neue Brückenteilzeit“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 1, 2019, S. 32 f

  • „Zeugnisse lesen und schreiben“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 6, 2018, S. 32 f

  • „Erfolgreiche Mitarbeiterbindung Teil 2: Bindung durch Bildung“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 5, 2018, S. 32 f

  • „Erfolgreiche Mitarbeiterbindung Teil 1: Bonuszahlungen richtig einsetzen“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 4, 2018, S. 32 f

  • „Befristungsrecht wird verschärft - Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag 2018“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 3, 2018, S. 30 f

  • „Zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG im Falle einer Belästigung“, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, EWiR 2018, S. 125 f.

  • „»Mutterschutz wird gestärkt« – Update zum Arbeits- und Sozialrecht“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, Heft 2 2018, S. 32 f

  • „Über die normale Arbeitszeit hinaus – Was gilt bei Tätigkeiten »in Bereitschaft«?“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft 1.2018, S. 32 f.

  • „Widerrufsvorbehalt - Rechtssicherheit bei »wirtschaftlicher Notlage«“, Arbeitsrecht Aktuell (ArbR Aktuell) 2017, Heft 21, S. 505 ff.

  • „Kündigung bei Diebstahl – Zerstörte Vertrauensbasis“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft 4.2017, S. 32-33

  • „Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft 3.2017, S. 34-35 

  • „Haftung von Mitarbeitern in der Hauswirtschaft – Wer kommt für den Schaden auf?“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft 2.2017, S. 32-33

  • „Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeit stärker reglementiert“, Zeitschrift pro Hauswirtschaft, S. 34-35

  • „Insbesondere zum Einsatz von Flüchtlingen – Integration durch Praktika“, Arbeit und Arbeitsrecht Heft 6/2016, S. 328 ff.

  • „Facebook & Co. – Arbeitsrechtliche Fragen einer Nutzung sozialer Netzwerke durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, Aktuelles Arbeitsrecht 2013, S. 413 ff.

  • „Verschärfung der Rechtsprechung zum Widerrufsvorbehalt“, mit Prof. Dr. Björn Gaul in Betriebs-Berater (BB) 2011, S. 181 ff.

Christoph Kaul gehört zu »Deutschlands besten Anwälten« im Arbeitsrecht

Handelsblatt/Best Lawyers, 2021 - 2022

Christoph Kaul ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln

Beiträge und Meldungen

Neuigkeit

Neue Partner zum neuen Geschäftsjahr

Dezember 2022
vangard | Littler ernennt zum neuen Geschäftsjahr Julia Viohl (vangard | Littler Berlin) und Dr. Matthias Sandmaier (vangard | Littler München) zu Equity Partnern. Darüber hinaus rücken Christoph Kaul (vangard | Littler Düsseldorf) und Matthias Pallentin (vangard | Littler Hamburg) in den Kreis der Salary Partner auf. Damit wächst der Partnerkreis auf 28 Partnerinnen und Partner.
Blogbeitrag

Kein Urlaub während Quarantäne

  • November 2022
  • Christoph Kaul
    Christoph Kaul
Selten gab es so viele Ausfälle und Fehlzeiten - da kann man leicht den Überblick über die Anzahl der Urlaubstage verlieren. Im Zusammenhang mit Pandemie und Urlaub hat der Gesetzgeber nun eine äußerst praxisrelevante Frage geklärt.
Blogbeitrag

Virtuelle Einigungsstelle – Nicht dauerhaft

  • September 2022
  • Christoph Kaul
    Christoph Kaul
Die virtuelle Einigungsstelle ist wieder da! Leider erneut nur befristet. Damit ist die unendliche Gesetzgebungsgeschichte zur virtuellen Einigungsstelle um ein Kapitel reicher.
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