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Jan-Ove Becker ist Partner von vangard in Hamburg. Er berät vorwiegend internationale Unternehmen aus der Technologie- und Medienbranche und gilt als schnell sowie lösungsorientiert mit einem hohen Dienstleistungsgedanken. Der begeisterte Ironman-Triathlet versteht sich als Unternehmensberater und behält somit stets die wirtschaftlichen Zusammenhänge im Blick. Seine Schwerpunkte sind Restrukturierungen einschließlich Post-Merger-Integration und das Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Internationales Arbeitsrecht

  • Mitbestimmungs- und Tarifrecht

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Restrukturierungen

  • Arbeitsrechtlicher Datenschutz

  • Transaktionsvorhaben

Karriere

  • Rechtsanwalt bei GRIEBE Rechtsanwälte

  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2012

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Taylor Wessing (Praxisgruppe Arbeitsrecht)

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Employment Pensions Benefits)

  • Referendariat in Hamburg, Berlin und New York, unter anderem mit Stationen im Personalwesen des Verlagshauses Gruner & Jahr und der US-Kanzlei Paul Hastings LLP.

  • Redakteur der Zeitschrift KTS – Zeitschrift für Insolvenzrecht (Wolters Kluwer Verlag)

Ausbildung

  • Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg mit Schwerpunkt Arbeitsrecht mit Stationen in Hamburg, Berlin und New York

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

  • Co-Author, EU Chapter, The Littler International Guide

  • Co-Author, Germany Chapter, The Littler International Guide

Jan-Ove Becker gehört bundesweit zu den Aufsteigern im Arbeitsrecht

Juve, 2020–2023

angenehmer Verhandlungspartner

Wettbewerber über Jan-Ove Becker, Juve 2022–2023

We value Jan-Ove's innovative approach to employment law and corporate reorganization.

BTI Client Service All-Stars, 2022

vertrauensvolle Zusammenarbeit, sehr serviceorientiert

Wettbewerber über Jan-Ove Becker, Juve 2021/22

hands-on u. kommunikativ

Wettbewerber über Jan-Ove Becker, Juve 2020/2021

Jan-Ove Becker gehört zu »Deutschlands besten Anwälten« im Arbeitsrecht

Handelsblatt/Best Lawyers, 2020–2023

Jan-Ove Becker gilt als schnell und lösungsorientiert

Legal 500, 2018

Jan-Ove Becker ist Präsident der Labour Law Commission der International Association of Young Lawyers (AIJA).

Jan-Ove Becker ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie zahlreicher nationaler Juristenvereinigungen.

Beiträge und Meldungen

Neuigkeit

Bericht zum Littler 2023 European Employer Survey

November 2023
Europäische Arbeitgeber navigieren durch neuen Druck in Bezug auf flexible Arbeitsmodelle, KI-Einführung und kontroverse soziale Themen, zeigen die Ergebnisse des Littler Europe Surveys 2023
Blogbeitrag

BMAS: Überraschende Regelungen im Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

  • April 2023
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
  • Sabine Vianden
    Dr. Sabine Vianden
Endlich wurde der lange erwartete erste Referentenentwurf zur rechtlichen Ausgestaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bekannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht u.a. eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vor. Bis zum Inkrafttreten sind noch eine Vielzahl von Änderungen zu erwarten. Dennoch gibt der Referentenentwurf einen Fingerzeig, wohin die Reise gehen könnte.
Blogbeitrag

BAG zu Entgeltgleichheit: Verhandlungsgeschick ist kein Rechtfertigungsgrund für ungleiche Vergütung

  • Februar 2023
  • Sabine Vianden
    Dr. Sabine Vianden
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
Einer der Gründe für die unterschiedliche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Arbeit bei Männern und Frauen ist häufig unterschiedliches Verhandlungsgeschick. Diesem regelmäßig von Arbeitgebern angeführten Rechtfertigungsgrund hat das Bundesarbeitsgericht nun eine Absage erteilt. Vermeintlich verhandlungsschwächere Arbeitnehmer des anderen Geschlechts haben Anspruch auf eine „Anpassung nach oben“ und Entschädigung.
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