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Johanna Müller-Foell

Rechtsanwältin Johanna Müller-Foell ist am vangard-Standort in Hamburg vorwiegend in den Schwerpunkten Betriebliches Mitbestimmungsrecht, Individualarbeitsrecht sowie Vertragsgestaltung und -prüfung tätig. Mehr als zehn Jahre lang war sie Leichtathletik-Leistungssportlerin. Die dafür nötige Willensstärke, den Ehrgeiz, Team- und Kampfgeist hat sie sich bis heute erhalten und scheut keine Hindernisse auf dem Weg zu pragmatischen Lösungen für ihre Mandant:innen.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht

  • Betriebliches Mitbestimmungsrecht

  • Prozessführung

  • Vertragsgestaltung und -prüfung

Karriere

  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2020

  • Rechtsreferendarin bei Law Office Pappe & Honorary General Consul Germany in Haifa, Bereich Internationales Wirtschafts-, Privat- und Arbeitsrecht

  • Rechtsreferendarin bei WZR Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamburg, Bereich Arbeitsrecht

  • Rechtsreferendarin beim Norddeutschen Rundfunk in Hamburg, Bereich Personalwirtschaft

  • Rechtsreferendarin am Landgericht Stade und bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung in Celle, 2020

  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle

  • Erste Juristische Staatsprüfung in Hamburg, 2017

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

Außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

  • Juli 2024
  • Johanna Müller-Foell
    Johanna Müller-Foell
  • Alke Helene Sundermann
    Alke Helene Sundermann
Zwischen dem privaten und dienstlichen Lebensbereich ist grundsätzlich strikt zu trennen. Außerdienstliches Verhalten kann daher nur in sehr engen Grenzen eine Kündigung rechtfertigen. Eine außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens kommt nur dann in Betracht, wenn ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, scheidet eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung regelmäßig aus.
Blogbeitrag

Digitalisierung bei Einstellungen: Betriebsräte müssen künftig auch digitale Bewerbungsunterlagen akzeptieren

  • April 2024
  • Alke Helene Sundermann
    Alke Helene Sundermann
  • Johanna Müller-Foell
    Johanna Müller-Foell
Betriebsräte müssen bei Einstellungsprozessen fortan auch digitale Bewerbungsunterlagen akzeptieren, solange sie denselben Informationsgehalt bieten wie traditionelle Papierdokumente. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Einstellungsprozesse digitalisieren können, solange sie sicherstellen, dass der Betriebsrat alle notwendigen Informationen erhält.
Blogbeitrag

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt

  • November 2022
  • Johanna Müller-Foell
    Johanna Müller-Foell
Das Jahr 2023 steht vor der Tür - und damit auch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nachdem diese durch den Gesetzgeber mehrfach verschoben worden ist, soll die eAU nach derzeitigem Stand zum 01. Januar 2023 eingeführt werden.
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