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Dr. Sabine Vianden

Dr. Sabine Vianden ist Rechtsanwältin bei vangard in Hamburg. Ihre Schwerpunkte liegen im Betriebsverfassungsrecht, im Antidiskriminierungsrecht und in der Beratung internationaler Mandanten, insbesondere US-amerikanischer Unternehmen. Hier bringt sie ihr Faible für Fremdsprachen und andere Arbeitskulturen ein. In ihrer lösungsorientierten und praxisgerechten Beratung ist Sabine Vianden die offene Kommunikation wichtig. Für ihre Mandanten möchte sie nicht bloß Dienstleisterin sein, sondern als Teil des Teams für die gemeinsame Sache wirken.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Beratung US-amerikanischer Unternehmen

Karriere

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 2016-2019

Ausbildung

  • Zweite juristische Staatsprüfung, OLG Köln, 2021

  • Promotion, Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2019

  • Erste juristische Staatsprüfung, OLG Köln und Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2016

Veröffentlichungen

  • Co-Author, EU Chapter, The Littler International Guide

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

BMAS: Überraschende Regelungen im Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

  • April 2023
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
  • Sabine Vianden
    Dr. Sabine Vianden
Endlich wurde der lange erwartete erste Referentenentwurf zur rechtlichen Ausgestaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bekannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht u.a. eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vor. Bis zum Inkrafttreten sind noch eine Vielzahl von Änderungen zu erwarten. Dennoch gibt der Referentenentwurf einen Fingerzeig, wohin die Reise gehen könnte.
Blogbeitrag

BAG zu Entgeltgleichheit: Verhandlungsgeschick ist kein Rechtfertigungsgrund für ungleiche Vergütung

  • Februar 2023
  • Sabine Vianden
    Dr. Sabine Vianden
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
Einer der Gründe für die unterschiedliche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Arbeit bei Männern und Frauen ist häufig unterschiedliches Verhandlungsgeschick. Diesem regelmäßig von Arbeitgebern angeführten Rechtfertigungsgrund hat das Bundesarbeitsgericht nun eine Absage erteilt. Vermeintlich verhandlungsschwächere Arbeitnehmer des anderen Geschlechts haben Anspruch auf eine „Anpassung nach oben“ und Entschädigung.
Blogbeitrag

Update: Business and Human Rights auch für kleine Unternehmen

  • Januar 2023
  • Sabine Vianden
    Dr. Sabine Vianden
  • Jan-Ove Becker
    Jan-Ove Becker
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt neue Pflichten für größere Unternehmen auf, die u.a. ihre gesamte Lieferkette auf die Verletzung von Menschenrechten und Umweltbelangen überprüfen müssen. Aber auch Unternehmen, die (noch) nicht unmittelbar vom Anwendungsbereich erfasst sind – insbesondere Zulieferer – sind mittelbar betroffen, sodass sie vergleichbare Obliegenheiten treffen. Wir geben einen Überblick, welche Themen hierbei relevant sind und wie Zulieferer sich vorbereiten können.
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