November 2023
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind die Compliance Pflichten von Arbeitgeber:innen enorm gestiegen. Fehler bei der Umsetzung können zudem bald auch mit Bußgeldern geahndet werden. Ebenfalls wurden die Rechte von hinweisgebenden Personen umfassend gestärkt. Doch dies können Sie durchaus auch zu Ihrem Vorteil nutzen – gern erläutern wir Ihnen wie.
Ebenfalls stellen wir Ihnen gerne vor, wie wir Sie auf Ihrem Weg zur Whistleblowing-Compliance unterstützen können: Sei es bei der bloßen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, der Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems über unseren Kooperationspartner oder der Beratung im Rahmen des Fallmanagements, u.a. durch Outsourcen des Handlings Ihrer Systeme und interner Aufklärungsmaßnahmen.
Sie möchten sich im Rahmen eines Roundtables mit uns und untereinander hierzu sowie u.a. auch zu folgenden Themen und ersten Learnings seit Inkrafttreten des HinSchG austauschen:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Einrichtung der internen Meldestellen?
Wie steigert man die Akzeptanz interner Meldewege und nutzt die gesetzlichen Vorgaben, um frühzeitig von Missständen zu erfahren?
Wie kann ich eingehende Meldungen trotz des umfassenden Vertraulichkeitsgebots für mich verwerten und nutzbar machen?
Wann? Mittwoch, 15.11.2023, 17.00-18.00 Uhr
Wo? Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Im Anschluss besteht Gelegenheit für den weiteren persönlichen Austausch bei Aperitif und Snacks. Dabei können Sie auch einen exklusiven Blick auf die Werke von Luisa Frühling und Pauline Pete werfen, die im Rahmen der diesjährigen add art in unseren Räumlichkeiten ausgestellt werden.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.