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Kim Kleinert berät als Rechtsanwältin ihre nationalen und internationalen Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich zugehöriger Prozessführung in allen Instanzen. Zielstrebigkeit und Empathie helfen ihr dabei, für ihre Mandanten immer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die begeisterte Restaurant-Kritikerin hat immer die langfristige Konfliktlösung vor Augen. In diesem Sinne begegnet sie neuen Menschen, schwierigen Sachverhalten und komplexen Verhandlungen mit Freude und Offenheit, wobei sie ihr zwischenmenschliches Gespür zu jeder Zeit zugunsten ihrer Mandanten einsetzt.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht 

  • Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse

  • Mittelstandsberatung

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Dienstvertragsrecht 

  • Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen

Karriere

  • Zulassung als Rechtsanwältin in Berlin, 2021

  • Referendariat mit Stationen u.a. bei der Mercedes-Benz AG (im Bereich Personal und Recht), der Staatsanwaltschaft Berlin (Spezialabteilung für Sexualdelikte) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

  • Wissenschaftliche Mitarbeit bei KPMG Law (Employment Law) und Ogletree Deakins LLP 

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin

  • Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin 

  • Erste Juristische Staatsprüfung in Berlin 

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin 

Veröffentlichungen

  • Die Kürzung vertraglichen Zusatzurlaubs, Das Mittel der Wahl zur Reduzierung hohen Krankenstands?, ZAU Arbeitsrecht im Unternehmen Nr. 04, 2023

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

Schwangere, Schwerbehinderte, und wem Sie sonst nicht kündigen sollten

  • März 2024
  • Kim Kleinert
    Kim Kleinert
Das deutsche Arbeitsrecht ist über seine Grenzen hinaus bekannt für seinen weitreichenden Kündigungsschutz. Während es noch allgemein bekannt sein mag, dass nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit und Überschreiten einer bestimmten Schwelle an regelmäßig Beschäftigten jede Kündigung eines rechtfertigenden Kündigungsgrundes bedarf, ist vielen - vor allem ausländischen - Arbeitgebern nicht bewusst, dass (wenn auch nur vorübergehend) bei bestimmten Arbeitnehmergruppen überhaupt keine ordentliche Kündigung möglich ist oder eine solche nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. mit Zustimmung bestimmter Behörden, zulässig ist.
Blogbeitrag

Mein Haus, mein Kind, (bald nicht mehr) mein Dienstwagen?

  • Dezember 2023
  • Kim Kleinert
    Kim Kleinert
  • Hannes Barck
    Hannes Barck
In diesem Artikel klären unse Expert:innen die Frage ›Warum Sie bei der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung den Pfändungsfreibetrag berücksichtigen sollten.‹
Blogbeitrag

Der Teufel liegt im Detail – Die Anrechnung anderweitigen Verdienstes für die Dauer der Freistellung

  • November 2023
  • Kim Kleinert
    Kim Kleinert
  • Matthias Kast
    Dr. Matthias Kast
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Beschäftigung aufnimmt? In diesem Blogartikel erhalten Sie Hinweise und Tipps, worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten.
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