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Amancaya Stapylton

Senior Associate
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg
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Amancaya Stapylton ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei vangard in Hamburg mit den Schwerpunkten betriebliches Mitbestimmungsrecht, Individualarbeitsrecht und arbeitsrechtlicher Datenschutz. Bei ihrer Arbeit setzt sie sich zielstrebig und ausdauernd für ihre Mandanten ein, geht dabei aber auch empathisch auf die Gegenseite ein. Gerne nutzt sie ihre Erfahrungen aus internationalen Großkanzleien, um in englischer Sprache zu verhandeln. Im Job wie beim Sport im Privaten schätzt sie die Teamarbeit und ein faires Miteinander.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Betriebliches Mitbestimmungsrecht

  • Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsrechtlicher Datenschutz

Karriere

  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2021

  • Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields, Frankfurt am Main

  • Referendariat bei CMS, Frankfurt am Main

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung in Frankfurt, 2020

  • Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main, 2020

  • Erste Juristische Staatsprüfung in Frankfurt, 2018

  • Studium der Rechtswissenschaft, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Veröffentlichungen

  • Co-Author, Germany Chapter, The Littler International Guide

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

EU-Kommission erlässt einen Angemessenheitsbeschluss für die USA

  • Juli 2023
  • Amancaya Stapylton
    Amancaya Stapylton
Die zwei bisherigen Versuche der EU, datenschutzkonforme Übereinkommen mit den USA zu treffen scheiterten vor dem Europäischen Gerichtshof. Am 10. Juli 2023 verkündete die EU-Kommission, einen Angemessenheitsbeschluss für die USA erlassen zu haben.
Blogbeitrag

Das ›Trans-Atlantic Data Privacy Framework‹ – Endlich rechtssicherer Datentransfer in die USA?

  • Mai 2023
  • Amancaya Stapylton
    Amancaya Stapylton
  • Jan-Luca Jorzyk
Am 11. Mai 2023 hat das EU-Parlament einen Entschließungsantrag eingereicht, mit welchem es die bisherigen amerikanischen Bemühungen stark kritisiert. Die genauen Hintergründe und Entwicklungen werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.
Blogbeitrag

Das ›Aus‹ für Datenverarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis oder viel Lärm um nichts?

  • April 2023
  • Amancaya Stapylton
    Amancaya Stapylton
  • Jan-Luca Jorzyk
Die zentrale – und wohl meist bekannte – Norm des deutschen Beschäftigtendatenschutzes ist § 26 BDSG. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung weiterer arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten erforderlich ist.
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